Firma Gschwandtner GmbH & COKG

Südtirolerstr. 58

5500 Bischofshofen

 

Zeltverleih:

Walter Gschwandtner

Mobil:   +43 0664/3258391

Telefon:   +43 06462/32809

Fax:   +43 06462/32809

e-Mail: g-zelt@gmx.at

 

Vergnügungsbetriebe:

Thomas Gschwandtner

Mobil: +43 0664/3505150

 

Geschäftsführer: Walter Gschwandtner und Thomas Gschwandtner

 

Firmengericht: Landesgericht Salzburg

Fn. 199343b

UID-Nummer: ATU Nr.: 50059001

  

Die Fa. Gschwandtner aktualisiert und prüft die Webseiten immer wieder!

Dennoch können Daten bereits an Gültigkeit verloren haben.

Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden.

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Für das Zelt besteht eine Feuerversicherung eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung ist nicht inbegriffen! Bei aufkommenden stärkeren Wind sind alle Eingänge sofort zu schließen und bei

Größeren Windgeschwindigkeiten  (ab 80 km/h) ist das Zelt zu räumen. Bei einem Betrieb außerhalb der schneefreien Zeit ist die Halle daher so zu heizen, dass in Ihrem Inneren (gem. a. Firstpunkt) ständig eine Temp. von mind. +12 C vorhanden ist. Die Planen sind so straff zu spannen, dass sich keine Wassersäcke bilden. Der Veranstalter verpflichtet sich über die ordnungsgemäße Rückgabe des Zeltes und Boden bzw. aller Gegenstände.

Pro beschädigter Fußboden wird  ein Betrag von € 50,-- verrechnet.

Beschädigte und nicht retournierte Gegenstände bzw. Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis

od. Wiederherstellungspreis dem Veranstalter in Rechnung gestellt!

Der Veranstalter ist verpflichtet die Geräte gereinigt u. im einwandfreien Zustand zu übergeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr verrechnet.

Der WC-Wagen muss bei Frost ständig beheizt werden, bei Beendigung des Betriebes müssen die Leitungen entlüftet u. Frostschutzmittel in die Toiletten, Pissoir u. Waschbecken gefüllt werden.

Der Abwassertank muss beim vereinbartem Termin entleert werden.Sollte der WC-Wagen nicht im

Ordnungsgemäßen Zustand rückgestellt werden, hat der Veranstalter der Fa. Gschwandtner GmbH & COKG die Kosten der Wiederherstellung des Wagens in dem Zustand wie bei der Übergabe u.d. eventuellen  Verdienstentgang zu ersetzen.

Bei Störungen der Zeltheizungen durch unsachgemäßer Bedienung haftet der Veranstalter.

Für Flurschäden die durch den An- u. Abtransport entstehen von der Fa. Gschwandtner wird keine Haftung übernommen.

Für Schäden die durch die Verankerung des Zeltes entstehen, haftet der Veranstalter.

 

Alle mündl. Bestellungen werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.

Wenn fixe Bestellungen annulliert werden , erfolgt folgende Stornogebühr:

 Bis zu 7 Tage vor Mietbeginn 80 %

 Ansonsten 50 % vor Mietbeginn

 

Alle Preise sind exklusive MwSt.

 

Bei einer nicht fristgerechten Bezahlung gelten 8 % Verzugszinsen.

Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Zahlungsverzuges – Mahn u. Anwaltskosten bzw. de Kosten des Inkassobüros zu übernehmen.